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Der Tod am See

Berlin: 20. Juni 2001

Der Tod am See

von Peter Glowasz

Aktenzeichen: Ludwig II. - seit 115 Jahren ungelöst!

Der geheimnisvolle und unaufgeklärte Tod Ludwigs II. beschäftigt noch immer die Gemüter in aller Welt, und der erleichterte Seufzer der Verantwortlichen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, endlich hätten sich die Untertanen beruhigt, war verfrüht. Keine Regierungserklärung, keine noch so dickleibigen Verteidigungsschriften der offiziellen Version von 1886 (Mord an Pro£ Dr. Gudden und Selbstmord) besaß die Überzeugungskraft, die offenen Fragen in den 115 Jahren verstummen zu lassen. Unter den Verehrern des Königs gibt es zwar nicht wenige, die das Rätsel dieses Todes ungelöst lassen möchten. Noch heute kann man eine Postkarte aus der Prinzregentenzeit erwerben, die dem damaligen Zeitgeschmack entsprach: Ein Engel schwebt über den Wellen und legt den Finger auf die Lippen = nicht daran röhren! beschwört er den Betrachter. Ist denn nicht auch die Legende romantischer und bewegender als jede Wahrheit?

Man könnte es vielleicht dabei belassen, wenn nicht der Tod Ludwigs II. gegen ihn verwendet worden wäre und als Beweis seiner geistigen Unzurechnungsfähigkeit und menschlichen Bösartigkeit den Landtag von der Unumgänglichkeit seiner Absetzung und Internierung überzeugt hätte, um von dort in die Geschichte einzugehen. Guddens Schwiegersohn Dr. Grashey verteidigte vor den Kammern Diagnose und Unheilbarkeitsprognose seines Schwiegervaters sowie seine eigene methodische Leichtfertigkeit mit der Behauptung, die Beobachtung König Ludwigs II. in Schloss Berg am 13. Juni 1886 (an einem einzigen Tag!) habe das Gutachten voll bestätigt. Als Krönung der keineswegs überzeugenden Beweisführung wurden der vermutete Mord an Gudden und Selbstmord im See angeführt.

Und da es sich hier nicht um ein unwiderlegliches historisches Faktum, sondern um eine bloße Vermutung in eindeutig diffamierender Absicht handelt, die von der Zensur mit juristischen Strafmaßnahmen der Bevölkerung aufgezwungen wurde, kann der qualifizierte Historiker von heute den Fall Ludwig II. keinesfalls zu den Akten legen.

Grundsätzlich ist festzustellen: Wenn Ludwig II. bei Flucht ? oder Selbstmordversuch in erweiterter Notwehr den Arzt Dr. Gudden getötet und anschließend selbst den Tod im Wasser gesucht haben sollte, so wäre diese in seiner Situation eine durchaus nachvollziehbare Handlung, also kein Symptom geistiger Umnachtung.

Doch wir wissen schon seit vielen Jahren, dass diese Todesversion als solche zweifelhaft ist, zieht man die zahlreichen Widersprüche in Betracht, die sich hinsichtlich der Zeugenaussagen und der Tatortbeschreibungen der Katastrophe ergeben.

Gleiches gilt vom Zufallstod eines der beiden Männer, sowohl den König als auch den Arzt bzw. einen von beiden könnte infolge eines Kampfes ein Herztod ereilt haben, wobei der Arzt auch unabsichtlich durch eine Überdosis Chloroform das Ende des Königs verursacht haben könnte. Auch diese Version ließ ja schon seit vielen Jahren gravierende Fragen offen.

Nach dem letzten Stand der Ludwig II. Forschung gehören nun diese hundertfünfzehnjährigen alten - und sogar noch offiziell gültigen! - regierungsamtlichen Versionen auf den Trümmerhaufen der Geschichte.

Der aktuelle, eindeutige Forschungsansatz lautet heute: Ein Verschulden der Katastrophe durch Fremdeinwirkung kann keinesfalls mehr ausgeschlossen werden, und wenn auch letzten Endes erst eine Sarkophagöffnung und pathologische Untersuchung darüber Klarheit schaffen könnte, so hat sich doch die Zahl der Indizienbeweise in den letzten Jahren erheblich gehäuft. In meinen erschienenen Büchern und Beiträgen wurde darüber im einzelnen ausführlich berichtet.

Wenn eines Tages eine gerichtsmedizinische Untersuchung Anhaltspunkte für Schussverletzungen an den Gebeinen des Königs finden sollte, so sollte es nicht darum gehen, sodann mit detektivischen Methoden Schuldzuweisungen gegen einzelne Personen auszusprechen; dazu ist die Gefahr, Unschuldigen Unrecht zu tun, viel zu groß.

Das Ziel der Bestrebungen, König Ludwigs Tod endlich aufzuklären, ist also keinesfalls das Sensationsinteresse an einer Königsmörderjagd, sondern die Erschütterung jenes unmöglichen Urteils über Ludwig II, das der von den Irrenärzten und anderen königsfeindlichen Personen mit Horrornachrichten überschüttete Dr. Johann Nepomuk von Fäustle, bayerischer Staatsminister, seiner Mutter brieflich mitteilte:

"Er lebte wie ein Ungeheuer, und er ist wie ein Ungeheuer gestorben"

Das Opfer wurde in den Landtagssitzungen des Juni 1886 gezielt zum Thema gemacht ? alle waren an der Tragödie in Schloss Berg und ihrer Vorgeschichte gänzlich unschuldig, die Verantwortung dafür hatte ausschließlich das Ungeheuer Ludwig II. zu tragen, das musste dann auch der königstreueste Abgeordnete oder Journalist einsehen!

Im eifrigen Bestreben der Selbstverteidigung verriet aber so mancher mehr, als er vielleicht wollte; das Motiv einer möglichen politischen Ermordung Ludwigs II. zeichnet sich jedenfalls deutlich ab.

Beispielsweise schreibt der bayerische Gesandte, Hugo Graf von und zu Lerchenfeld-Koefering, sinngemäß in seinen Erinnerungen:

Ludwigs Tod sei das Beste gewesen für ihn und andere

und wörtlich:
"Sein Fortleben hätte dem Reichsverweser und der Regierung ihre Aufgabe erschwert, denn trotz allem war der unglückliche König ( .. ) ein, volkstümlicher Herrscher gewesen, es dauerte lange, bis die falsche Vorstellung eines geschehenen Unrechts aus den Köpfen schwand. Die Beruhigung wäre Jedenfalls noch langsamer erfolgt wenn das Volk geglaubt hätte, dass sein König in der Gefangenschaft schmachte. Auch wäre, so lange Ludwig II. gelebt hätte, mit Versuchen von Intriganten und Phantasten zu rechnen gewesen, ihn zu befreien und wieder einzusetzen."

Gefahr also für die Reichspolitik, Gefahr für den Frieden Bayerns, Gefahr für die neue Regierung und alle Urheber seiner Entmündigung.

Die Furcht vor Flucht oder Befreiung Ludwigs II. reicht somit aus als Mordmotiv.

Und die Furcht dürfte soweit verbreitet gewesen sein, dass die Suche nach den Tätern absurd erscheinen würde. So stehen sie vor einem höheren Gericht als dem des Staates und der Geschichte.

Aber es zeichnet sich deutlich ab, dass auch der gefangene Ludwig noch gefürchtet wurde, und die Memoiren Eulenburgs, Lerchenfelds, Dr. Franz Carl Müllers, Washingtons und die Aussagen der Arzte Grashey, Hagen und Hubrich sind durchtränkt vom unausgesprochenen Grundsatz des Hohenpriesters Kaiphas:

"Es ist besser, dass ein Mensch verderbe als das ganze Volk".

Philipp Graf zu Eulenburg-Hertefeld, preußischer Gesandtschaftssekretär, schreibt in seiner Darstellung der Königstragödie über die Kaiserin Elisabeth von Österreich (genannt: Sisi):
"Sie gehörte der Partei an, welche die Entmündigung des Königs für einen Gewaltakt des Prinzen Luitpold und des Ministeriums hielt und daher ernstlich an eine Befreiung des Königs dachte Wie Frauen aber nur selten einen logisch durchdachten Plan fassen können, so scheiterte die Absicht der Kaiserin schon am ersten Tag durch ihre Unvorsichtigkeit und Phantasterei. Heimlich hatte sie durch einen Boten Briefe an den König gelangen lassen, welche die Aufschrift trugen: ‚Die Seemöwe an den Seeadler' Die Umgebung des Königs hatte diese Briefe öffnen müssen und daraus die Absicht der Kaiserin erkannt"

Man wusste also von den Fluchtplänen und. von Fluchthelfern! Warum forderte man dann nicht umgehend militärische Hilfe an, Verstärkung der Gendarmen im Park, verschärfte nicht die Internierung?

Wenn - also ganz im Gegenteil - die Gendarmerie im Park an diesem Abend des 13. Juni 1886 sogar verringert wurde und man König und Arzt ohne Leibwächter in den Park hinaus spazieren und in ihr Unglück gehen ließ, so gibt es auf diese Frage wohl nur eine einzige Antwort ? und jeder möge seine eigenen Schlüsse ziehen aus der Tatsache, dass mindestens zwei absolut königsfeindliche und für Ludwigs Sturz maßgeblich verantwortliche Personen:

Hugo Graf von und zu Lerchenfeld-Koefering, bayerischer Gesandter
und
Karl Theodor Freiherr von Washington, Oberstleutnant

Fluchtpläne und Befreiungsaktionen fürchteten.

Nach den letzten Erkenntnissen der Ludwig-Forschung wissen wir, dass Ludwig II. tatsächlich fliehen wollte und dabei hinterrücks erschossen wurde.

Aber auch hinsichtlich der unwahren Todesversion sollte man an dieser Stelle darauf aufmerksam machen: Selbst wenn Ludwig II. den Freitod im See gesucht und gefunden hätte, auch dann hat man ihn in den Tod getrieben, da eine Unheilbarkeitsdiagnose als politische Waffe dazu dienen musste, den Risikofaktor Ludwig II. von Bayern für immer aus der Politik auszuschalten.

Und wie bei den häufigsten Justizirrtümern wurde die Vernichtung eines Menschen als naheliegendste und bequemste Lösung eines Problems angesehen, ohne dass die Beteiligten dabei irgendein Unrechtsgefühl. entwickelten. Erst die Tragödie am See machte dem einen oder anderen bewusst, in was er sich verstrickt hatte, doch Reue blieb ein privater Vorgang. In der Öffentlichkeit luden die Beteiligten in trotziger Selbstverteidigung alle Verantwortlichkeit auf den toten König, der sich nicht mehr wehren konnte gegen die Diffamierung seines Bildes in der Geschichte, die der Rechtfertigung seiner Gegner dienen sollte.

Das begangene Unrecht in der Form der übelsten Diffamierung seit 115 Jahren ist nur durch die Aufklärung der Todesursache wieder gutzumachen; dies ist die Öffentlichkeit dem Bayernkönig, der Wohlstand und Wohlergehendem ganzen Bayernland gebracht hat, schuldig

Ludwig II. maß , von dem Odium befreit werden, ein geistig unzurechenbarer und menschlich bösartiger Mörder und Selbstmörder gewesen zu sein.

Und da die Aufklärung der Todesart als eine öffentliche Angelegenheit zu sehen ist, sollte das königliche Haus Wittelsbach dazu seine Zustimmung geben.

© by Peter Glowasz Verlag, Berlin

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